Allgemeine Geschäftsbedingungen Spargel-Erdbeeren Springensguth GbR
(www.wasserrohrlampen.de)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Verträge über die von Spargel-Erdbeeren Springensguth GbR, Rodenweg 36, D-33415 Verl (nachfolgend „Springensguth“), angebotenen Leistungen zwischen Springensguth und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
1.2. Diesen AGB entgegenstehenden oder abweichenden AGB oder sonstigen Bedingungen von Kunde wird unabhängig von ihrer jeweiligen Bezeichnung ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten zwischen Springensguth und Kunde auch dann ausschließlich, wenn Springensguth in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB oder sonstiger Bestimmungen von Kunde die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss
Die Beschreibung der Ware auf den Internetpräsenzen von Springensguth stellt noch kein Angebot von Springensguth auf Abschluss eines Vertrages dar. Erst mit Bestellung einer Ware gibt Kunde seinerseits ein entsprechendes Vertragsangebot ab. Bei Bestellung über die Internetpräsenzen von Springensguth wird Kunde über den Status seiner Bestellung per E-Mail informiert. Springensguth wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen (Bestellungsbestätigung). Springensguth kann die Bestellung durch ausdrückliche Erklärung oder Auslieferung der Ware innerhalb von 10 Tagen annehmen. Sofern Kunde per Telefon oder Telefax bestellt, kommt der Vertrag ausschließlich durch die entsprechende Zusendung der Ware zustande. Springensguth wird Kunde den Vertragsschluss per dauerhaftem Datenträger (E-Mail, Fax o.ä.) bestätigen (Vertragsbestätigung).
3. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
3.1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
3.2. Diese AGB können jederzeit unter dem entsprechenden Link auf den Internetpräsenzen von Springensguth eingesehen und auf dem Computer gespeichert und/oder ausgedruckt werden. Die konkreten Bestelldaten werden Kunde per E-Mail zugesendet.
3.3. Ein Vertragstext wird von Springensguth nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Kunde kann seine Bestelldaten unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken.
4. Lieferung und Versand
4.1. Zu jedem Produkt ist eine Lieferzeit angegeben. Diese Angabe der Lieferzeit stellt eine sorfältige Einschätzung der Lieferzeit für den Lieferraum Deutschland (ohne Inseln) dar. Für Sendungen außerhalb Deutschland hat diese Angabe der Lieferzeit keine Bedeutung.
4.2. Soweit eine Lieferung an Kunde nicht möglich ist, weil Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Nichtzustellbare Rückläufer können Kunde in Rechnung gestellt werden.
4.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Kunde zumutbar sind. Die durch eine Teillieferung entstehenden zusätzlichen Versandkosten trägt Springensguth.
5. Preise und Zahlung
5.1. Alle Preise von Springensguth gelten ab Sitz von Springensguth, sind in Euro angegeben und verstehen sich inkl. der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten des Versands werden Kunde entsprechend der Angaben zu den Versankosten gesondert in Rechnung gestellt.
5.2. Die Vergütung ist im Vorraus oder in einzelnen Fällen mit Erhalt der Ware und der beiligenden Rechnung sofort zur Zahlung fällig und umgehend unter Verwendung der von Springensguth zur Verfügung gestellten Zahlungsmethode an Springensguth zu zahlen. Bei Neukunden oder umfangreicheren Bestellungen kann Springensguth im Einzelfall – sofern der Kunde kein Verbraucher ist – Vorkassezahlung verlangen und die Vertragsannahme von einer entsprechenden Einverständniserklärung des Kunden abhängig machen.
5.3. Kunde kommt ohne weitere Erklärung von Anbieter 14 Tage nach dem Fälligkeitseintritt in Verzug. Sofern Kunde in Zahlungsverzug gerät, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet, d.h. derzeit i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz für Verbraucher und i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz für Unternehmer.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt die Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum von Springensguth. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Springensguth das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
6.2. Handelt es sich bei Kunde um einen Unternehmer, ist dieser berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Unternehmer tritt Springensguth bereits jetzt alle Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware zustehen. Der Unternehmer ist nach der Abtretung berechtigt, die Forderung gegenüber dem Dritten einzuziehen. Springensguth nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Sollte der Unternehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Springensguth in Verzug geraten, steht das Einziehungsrecht der Forderung gegenüber dem Dritten Springensguth zu.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist Kunde nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch von Kunde auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Haftung
8.1. Springensguth haftet gegenüber Kunde bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von Springensguth sowie gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Springensguth verursachten Schäden unbeschränkt.
8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Springensguth im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
8.3. Im Übrigen haftet Springensguth nur, soweit Springensguth eine wesentliche Vertragspflicht, d.h. eine sog. Kardinalspflicht, verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz vertragstypisch vorhersehbarer Schäden beschränkt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
8.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
10. Kostentragung bei Rücksendung – Verbraucher-Widerruf
Handelt es sich bei Kunde um einen Verbraucher und macht dieser von seinem Widerrufsrecht gebrauch, trägt Kunde regelmäßig die Kosten der Rücksendung der Ware. Sofern Kunde für die Erklärung des Widerrufs und Rücksendung der Ware ein hierfür zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und/ oder des Rücksendebegehrens von Springensguth vorgesehenes und angebotenes Verfahren wählt, bietet Springensguth in Einzelfällen und nach entsprechender Rücksprache eine für Kunde kostenfreie Rücksendung/ Rückholung durch einen Paketdienst an. Bietet Springensguth kein kostenfreies Rücksendeverfahren an, hat Kunde gegen Springensguth keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Rücksendung.
11. Datenschutz
Die sich aus der Anmeldung von Kunde sowie aus der Bestellung von Waren ergebenen personenbezogenen Daten werden von Springensguth ausschließlich gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des gesondert verfügbar gehaltenen Datenschutzhinweises von Springensguth erhoben, gespeichert und verarbeitet.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
12.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
12.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Spargel-Erdbeeren Springensguth GbR und Kunde ergebenden Streitigkeiten ist, soweit Kunde Unternehmer und eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Gütersloh.
Stand: September 2023